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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der SCC Treuhand

1 Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zu-künftigen

Dienstleistungen, welche SCC Treuhand Elmazi („Treuhänder“) für seine Kunden („Klient“) anbietet. Die

Parteien können schriftlich von diesen AGB abweichende Regelungen treffen. Diese AGB, vorbehältlich

anderslautender schriftlicher Vereinbarungen, bilden die Vertragsgrundlage für die Erbringung von Leistungen

des Treuhänders gegenüber dem Kunden.
 

2. Grundlagen der Geschäftsbeziehungen

2.1 Vertragsgegenstand sind die im Einzelfall vereinbarten und von SCC Treuhand auszuführenden Tätigkeiten.

2.2 Der Treuhänder kann keine Gewährleistung oder Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ereignisse oder Folgen gewähren, auch wenn er dem Kunden beratend zur Seite steht. Aus diesem Grunde kann der Treuhänder ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine verbindlichen Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen hinsichtlich des Eintritts von bestimmten Ergebnissen abgeben.

2.3 Soweit Terminangaben nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind, gelten sie als allgemeine Zielvorgabe.

2.4 Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher nicht verbindlich.

2.5 Der Treuhänder kann sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter bedienen; diese unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht gemäss Ziffer 6. Nachträglich vereinbarte Leistungsänderungen können eine Anpassung des Honorars nach sich ziehen.
 

3. Mitwirkung des Kunden

3.1 Der Klient stellt sicher, dass der Treuhänder alle zur ordnungsgemässen Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen sind vom Kunden unaufgefordert und rechtzeitig dem Treuhänder zu übermitteln.

3.2 Der Klient ist für die Vollständigkeit, die Gesetzeskonformität und die geschäftsmässige Begründetheit der eingereichten Unterlagen und Belege verantwortlich.

3.3 Werden Unterlagen und Belege digitalisiert an den Treuhänder eingereicht, obliegt die gesetzeskonforme Aufbewahrung der Originalunterlagen und Originalbelege dem Klienten.
 

4. Digitaler Informationsaustausch

4.1 Die Parteien können für die Abwicklung Ihrer Dienstleistungen und für die Kommunikation elektronische Lösungen (E-Mail, Kommunikationsplattform Accounto, Cloud-Dienste und Ähnliches) einsetzen. Ohne ausdrückliche andere schriftliche Anweisung stimmt der Klient zu, dass die der Treuhänder elektronische Hilfsmittel ohne Verschlüsselung benutzen kann, um mit dem Klienten oder mit Dritten über die Belange der Klienten zu kommunizieren.

4.2 Bei der elektronischen Übermittlung und Speicherung können Daten abgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Der Treuhänder ist für solche Risiken nicht haftbar.

4.3 Der Treuhänder trifft angemessene Vorkehrungen um sicherzustellen, dass sich seine Datenverarbeitungssysteme und die Kundendaten in der Schweiz oder einem sicheren Drittstaat befinden, und dass die Daten angemessen gegen Verlust und Diebstahl abgesichert sind. Dem Treuhänder ist es freigestellt, entsprechende Dienste bei professionellen Drittanbietern zu beziehen.

4.4 Der Treuhänder kann dem Kunden Dritt-Software zur Verfügung stellen. Die Bedingungen richten sich ausschliesslich nach den Angaben des Softwareanbieters. Der Treuhänder stellt jedoch sicher, dass die Software nach Vorgaben des Anbieters gewartet und aktualisiert wird. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Drittanbieter im Rahmen der Wartung Zugang zu seinen Daten erhalten kann.

4.5 Der Treuhänder kann für seine IT-Dienstleistungen eine Nutzungsgebühr erheben oder Drittgebühren weiterverrechnen.

4.6 Übermittelt der Treuhänder im Namen des Kunden Daten über elektronische Portale oder in ähnlicher Weise an Drittparteien oder Behörden, so bleibt der Kunde für den Inhalt dieser Daten verantwortlich.

4.7 Bei all diesen Anwendungen steht der Treuhänder für eine sorgfältige Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie die Einhaltung der schweizerischen gesetzlichen Vorgaben ein. Er kann aber keine Verantwortung für den absoluten Schutz der Daten und Datenübermittlung übernehmen.
 

5. Schutz- und Nutzungsrechte

5.1 Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an allen durch Treuhänder erstellten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-hows verbleiben bei demselben.

5.2 Der Treuhänder räumt dem Kunden jeweils ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen einschliesslich des jeweils dazugehörigen Know-hows ein.

5.3 Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen durch den Kunden an Dritte ist nur mit vorgängiger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Treuhänders zulässig oder wenn sich das Recht zur Weitergabe aus den Umständen ergibt.

5.4 Der Kunde darf die ihm vom Treuhänder überlassenen Unterlagen, insbesondere die verbindliche Berichterstattung, nur im unveränderten Zustand verwenden oder, falls er dazu ermächtigt ist, weitergeben. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht.

5.5 Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.

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6. Honorar, Auslagen und Zahlungsbedingungen

6.1 Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden Arbeiten und setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden voraus. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die vom Kunden angegebenen Daten dar. Demzufolge sind solche Kostenvoranschläge für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich.

6.2 Wenn nichts anderes vereinbart ist, stimmt der Klient zu, dass die der Treuhänder seine Leistungen nach aufgewendeter Zeit in Rechnung stellt. Der Treuhänder verrechnet alle im Beratungsumfang erbrachten Leistungen, einschliesslich Abklärungen, Dokumentationen, Besprechungen, Reisen usw. Der anwendbare Stundenansatz beträgt 150CHF. Der Treuhänder behält sich das Recht vor, die Stundenansätze auf jährlicher Basis einseitig anzupassen und auf deren Webseite als Stundensatz KMU zu publizieren.

6.3 Der Treuhänder behält sich das Recht vor, allfällige Drittrechnungen der Klienten zur direkten Begleichung weiterzuleiten.

6.4 Der Treuhänder ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung der Klienten Dienstleistungen von Dritten zu beanspruchen, einschliesslich – jedoch nicht begrenzt auf – Übersetzungsdienstleistungen und ähnliches und ist ermächtigt, entsprechende Verträge für solche Dienstleistungen im Namen und auf Rechnung der Klienten abzuschliessen.

6.5 Soweit nichts anderes angegeben ist, verstehen sich alle Beträge exklusiv Mehrwertsteuer (MwSt.). Von der SCC Treuhand allenfalls zu entrichtende MwSt. wird dem Klienten zusätzlich in Rechnung gestellt. Ebenso gehen alle anwendbaren ausländischen Steuern und Abzüge zu Lasten der Klienten und werden vom Klienten getragen oder dieser in Rechnung gestellt.

6.6 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen der SCC Treuhand innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Ausstellung zu begleichen.

6.7 Der Klient ist nicht berechtigt, die Zahlungsverpflichtung aufzuschieben und/oder die Forderung zu verrechnen.

6.8 Falls eine Rechnung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraums beglichen wird, befindet sich der Klient ohne weiteres in Verzug und kann verpflichtet werden, die gesetzlichen Verzugszinsen zu bezahlen. Zudem behält sich die SCC Treuhand das Recht vor, die Tätigkeit für diesen oder auch für einen andere Klienten einzustellen. Zusätzlich werden bei Zahlungserinnerungen Mahngebühren in Höhe von 200CHF verrechnet.

6.9 Handlungen der SCC Treuhand im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Zahlungsanspruchs werden dem Klienten zu den üblichen Stundenansätzen der damit beauftragten Personen in Rechnung gestellt.

6.10 Der Klient entbindet den Treuhänder und jegliche Mitarbeiter, Konsulenten, Anwälte, Partner oder andere mit der SCC Treuhand verbundenen Personen oder Unternehmen unwiderruflich von deren beruflicher Geheimhaltungspflicht bei Zwangsvollstreckungsmassnahmen, Gerichts- und/oder Schiedsverfahren in dem für die Verfolgung und Durchsetzung der Ansprüche auf Honorare und Auslagen der SCC Treuhand nötigen Ausmass.

6.11 Der Treuhänder kann den Klienten auffordern, einen Kostenvorschuss für Honorare und Auslagen zu zahlen. Der Treuhänder behält sich das Recht vor, diesen Vorschussbetrag zu einem späteren Zeitpunkt zu erhöhen. Kostenvorschüsse werden während der Dauer des Dienstleistungsverhältnisses vorgetragen und bei Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses von der Schlussrechnung in Abzug gebracht.

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7. Vertragshochstufungen

7.1 Jeder Vertrag enthält in der Offerte ein Jahrespaket mit einer maximalen Anzahl an Belegen, die digitalisiert auf Accounto vom Klienten hochgeladen werden zur weiter Verarbeitung für den Treuhänder.

7.2 Wird diese Anzahl innerhalb eines Geschäftsjahres überschritten wird das Paket für das Folgejahr automatisch hochgestuft.

7.3 Die Beleganzahl der Jahrespakete GmbH und AG beinhaltet: Buchhaltungspaket S maximal 250 Belege, Buchhaltungspaket M maximal 500 Belege, Buchhaltungspaket L maximal 1000 Belege,

7.4 Die Beleganzahl der Jahrespakete Einzelunternehmen beinhaltet: Buchhaltungspaket S ohne MWST maximal 250 Belege, Buchhaltungspaket M mit MWST maximal 250 Belege.

7.5 Die Beleganzahl richtet sich an der Anzahl hochgeladener Belege der Klient stellt sicher das Belege erkennbar hochgeladen werden.

7.6 Belege die nicht erkennbar sind werden vom Treuhänder abgelehnt und müssen nochmals hochgeladen werden.

7.7 Mehrmals hochgeladene Belege oder Duplikate gelten ausdrücklich als separat eingereichte Belege und werden entsprechend verrechnet. Korrekturen an der Beleganzahl werden ausnahmslos nicht gewährt.

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8. Verschwiegenheitspflicht

8.1 Der Treuhänder ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen, die er im Rahmen der Kundenbeziehung Kenntnis erhält, Stillschweigen zu bewahren.

8.2 Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen bei Vorliegen einer Ermächtigung des Kunden zur notwendigen Wahrung berechtigter Interessen des Treuhänders, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen, sowie auf gerichtliche oder behördliche Verfügung hin.

8.3 Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

8.4 Diese Verpflichtung hindert den Treuhänder nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden.

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9.Haftung

9.1 Der Treuhänder steht für eine sorgfältige Auftragserfüllung unter Beachtung der Vorgaben des Berufsstandes ein.

9.2 Der Treuhänder haftet für Schäden aus seinen Dienstleistungen im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Rahmen, namentlich bei rechtswidriger Absicht oder Grobfahrlässigkeit. Für die fahrlässige Verletzung seiner Verpflichtung ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf maximal die Höhe des Jahreshonorars für den betroffenen Auftrag beschränkt.

9.3 Ist das Verhalten des Klienten mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist der Treuhänder von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten insbesondere unvollständige, fehlende, widersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen sowie nicht weitergegebene Informationen oder Unterlagen.

9.4 Unterlagen oder Informationen namentlich Belege, Quittungen und Rechnungen die Geschäftsrelevant für die Buchhaltung sind werden vom Klienten auf der Plattform Accounto (www.accounto.ch) oder deren Mobile-Applikation innert 7 Tagen nach erfolgter Transaktion vom Geschäftskonto des Klienten, vom Klienten selbst hochgeladen. Die Frist kann nicht verlängert oder aufgeschoben werden. Wird die Frist von 7 Tagen nicht eingehalten ist der Treuhänder vom Klienten von jeglicher Haftung befreit. Die Geschäftsführung kann das

hochladen der Belege ab delegieren, ist jedoch für die Vollständigkeit, Datenschutz und Gewährleistung verantwortlich.

9.5 Ohne ausdrückliche oder gegenteilige Abrede ist der Treuhänder weder für Beratungen über ausländisches Recht, d.h. nicht Schweizer Recht, noch für steuerliche Beratungen im Schweizer Recht haftbar. Der Treuhänder ist auch nicht verpflichtet, eine bereits erteilte Auskunft der Klienten auf den neusten Stand zu bringen.

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10. Gewährleistung des Treuhänders

10.1 Wurde die Herstellung eines Werkes im Sinn von Art. 363 OR vereinbart, so hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch den Treuhänder. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt die Haftungsbeschränkung gemäss Ziffer 8.

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11. Interessenkonflikte/Verhältnis zu anderen Klienten

11.1 Es kann vorkommen, dass die der Treuhänder einen Auftrag nicht annehmen kann oder die Tätigkeit für den Klienten aufgrund von gesetzlichen oder standesrechtlichen Regeln einstellen muss, falls ein Konflikt zwischen den Verpflichtungen des Treuhänders gegenüber dem Klienten und anderen Klienten oder zwischen den Interessen des Treuhänders und der des Klienten steht.

11.2 Der Klient stimmt zu, dem Treuhänder jederzeit alle für die Durchführung einer Konfliktsuche erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Ausserdem ist der Klient gehalten, den Treuhänder umgehend über irgendwelche Umstände zu informieren, welche in ihren Augen einen potenziellen Interessenkonflikt darstellen könnten.

11.3 Der Klient anerkennt, dass der Treuhänder bei einer Annahme eines Auftrags keine Exklusivität in Bezug auf Beratung zu einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt garantiert. Vorbehaltlich gesetzlicher und berufsständischer Regeln kann der Treuhänder bei Transaktionen, Streitigkeiten oder anderen Angelegenheiten, an denen der Klient oder mit dem Klient verbundene Einheiten ein Interesse haben, für

andere Klienten agieren, sofern der Treuhänder dabei nicht seine Pflichten gegenüber den Klienten verletzt.

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12. Auflösung und deren Folgen

12.1 Der Vertrag kann beidseits jederzeit schriftlich und mit unmittelbarer Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag kann jeweils auf Ende eines Quartals pro Geschäftsjahr (März, Juni, September und Dezember) unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Die genannten Monate gelten explizit als Quartalsende.

12.2 Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen durch den Kunden zu vergüten. Die erbrachten Leistungen sind durch den Kunden auf der Grundlage des effektiven Zeitaufwandes und der jeweils geltenden Honorarsätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen.

12.3 Erfolgt eine Kündigung zur ausserhalb der vereinbarten Kündigungszeit, verpflichtet sich die kündigende Partei, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, welcher ihr durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Unzeit entsteht.

12.4 Im Falle einer Kündigung infolge eines vertragswidrigen Verhaltens einer Partei hat diese der kündigenden Partei den ihr infolge der Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen.

12.5 Mehrwertsteuerabrechnungen und Jahresabschlüsse werden erst nach beglichenen Abschluss Rechnungen für den Klienten freigegeben und deklariert.

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13. Unterlagen und Daten

13.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Treuhänder dem Kunden dessen Unterlagen und Daten in zu vereinbarender Form zur Verfügung. Die entsprechenden Leistungen des Treuhänders sind kostenpflichtig.

13.2 Der Treuhänder ist zwecks Dokumentation seiner erbrachten Leistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien von Unterlagen und Daten des Kunden zu behalten.

13.3 Der Kunde ist für die Aufbewahrung der Unterlagen und Daten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Der Treuhänder stellt sicher, dass er seine Unterlagen und Daten während fünf Jahren aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Zeit kann der Treuhänder diese Akten ohne vorherige Ankündigung vernichten.

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14. Allgemeines

Diese AGB können vom Treuhänder jederzeit angepasst werden. Sofern der Kunde die neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Mitteilung ablehnt, gelten sie als genehmigt.

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15. Anwendbares Recht

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftrageber und der SCC Treuhand untersteht in allen Aspekten materiellem schweizerischen Recht. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Rechtsverhältnis sind durch die ordentlichen Schweizer Gerichte zu entscheiden. Der Gerichtsort ist Winterthur, Schweiz. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB für ungültig erklärt werden, bleiben die weiteren Bestimmungen davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.

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